
Mindestlohn in der Landwirtschaft ab 2015
Die Anpassungszeit zu nutzen, die das Mindestlohngesetz bis Ende 2017 erlaubt, das war auch das Anliegen der Tarifparteien der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau. Daher haben sie – ab Januar 2015 – einen tariflichen Mindestlohn von 7,40 Euro im Westen und 7,20 Euro im Osten für die rund 750.000 Beschäftigten der Branche beschlossen.
Zuletzt hatten die Parteien, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) sowie die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AGA), den Tarifvertrag auch endgültig angenommen.
Mindestlohn steigt stufenweise von 7,20 Euro bis 9,10 Euro
Darin haben sie festgelegt, dass auch hier die Lohnuntergrenze für die rund 750.000 Beschäftigten der Branche stufenweise ansteigt: auf 8,00 Euro im Westen und 7,90 Euro in Ostdeutschland zum Jahresbeginn 2016, bundeseinheitlich 8,60 Euro Anfang 2017 und auf 9,10 Euro ab 1. November 2017. Direkt betreffen dürften die Vereinbarung des Mindestlohns nicht die festangestellten Beschäftigten, sondern vor allem rund 300.000 Saisonarbeitskräfte. Nach Angaben der Gewerkschaft sieht der Tarifvertrag zudem vor, die im Mindestlohngesetz vorgesehenen Ausnahmen nicht anzuwenden. Insbesondere sollen ehemals Langzeitarbeitslose ab der ersten Stunde den tariflichen Mindestlohn erhalten. Auch Jugendliche unter 18 Jahren können die Lohnuntergrenze beanspruchen, wenn sie nicht gleichzeitig Schüler sind.
Übersicht: Mindestlohn in der Landwirtschaft ab 2015
ab 01.01.2015 | ab 01.01.2016 | ab 01.01.2017 | ab 01.11.2017 | |
Mindestlohn in der Landwirtschaft (West) | 7,40 € | 8,00 € | 8,60 € | 9,10 € |
Mindestlohn in der Landwirtschaft (Ost) | 7,20 € | 7,90 € | 8,60 € | 9,10 € |
– Alle Angaben ohne Gewähr –